Automatikwerke

Das Automatikwerk ersetzt den mechanischen Handaufzug. Es ist eine mechanische Vorrichtung, welche sich aufgrund der Bewegungen des Trägers der jeweiligen Uhr selbstständig aufzieht. Die Erfindung der sogenannten Automatikuhr ist auf den britischen Uhrenmacher John Harwood zurückzuführen. Am 16. Oktober 1923 meldete er ein Patent für seine Erfindung an und erhielt dieses im Jahr 1924. Die 1931 auf den Markt gebrachte Rolex Oyster Perpetual wird als die erste funktionsfähige Automatikarmbanduhr angesehen deren Mechanik auf einem einseitig aufziehbaren Rotor beruhte. In Deutschland wurden die ersten Automatikuhren zu Beginn der 1950er Jahre hergestellt. Produzenten waren die Firmen Bifora-Uhren, Durowe und Junghans.

Die Funktionsweise der Automatikwerke beruht auf einem Rotor der sich frei um die eigene Achse dreht. Die Bewegungen des Rotors in jegliche Richtung sorgen dafür, dass die Zugfeder der Automatikuhr wieder aufgezogen wird. Sobald die Uhr vollständig aufgezogen ist, garantiert ein eingebauter Mechanismus, dass kein überziehen stattfinden kann. Diese neuartige Technik konnte sich bei Taschenuhren nicht durchsetzten, da die Bewegungen denen eine Taschenuhr ausgesetzt ist nicht ausreichen. Der Armbanduhr wiederum verhalf das Automatikwerk zum Durchbruch.

Generell setzt sich ein Automatikwerk aus über 70 Bauteilen zusammen. Die verbleibende Zeit die eine Automatikuhr läuft nachdem sie nicht mehr bewegt wird, wird als Gangreserve oder Gangautonomie bezeichnet. Abhängig von dem Modell der Uhr beträgt die Restlaufzeit einer voll ausgezogenen Automatikuhr generell 35 bis 60 Stunden. Es stehen auch elektrische Uhrenbeweger zur Verfügung welche Automatikuhren in Bewegung halten. Diese bietet sich an für Sammler von Uhren mit Automatikwerke, die ihre Sammelstücke nicht durchgehend an sich tragen möchten.